Französisch: Schloss
Im Bereich Wein
bezeichnet Chateau ein Weingut. Um die Bezeichnung Chateau verwenden zu
dürfen, muss ein Schloss oder auch ein Gutshof vorhanden sein, ebenso
der dazugehörige Besitz von Rebflächen und Keltereinrichtungen. Seit
einiger Zeit gibt es auch Genossenschaftsabfüllungen, die unter dem
Namen Chateau in den Handel gelangen. Die Bezeichnung Chateau tritt im
Bordeaux am häufigsten auf, doch wird sie nicht nur dort, sondern in
ganz Frankreich verwendet. Sie darf allerdings nur für AC- oder
VDQS-Weine verwendet werden. Trotzdem steht die Bezeichnung
Chateau-Wein lange noch nicht für Qualität, auch wenn es zahlreiche
namhafte Weine gibt, die die Bezeichnung Chateau tragen.
Quelle: www.ps-wein.de
Wein Tags: Weinlexikon
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Letzte Änderung des Artikels: 2007-10-26 16:53
Verfasser des Artikels: Christoph Tischler
Revision: 1.0
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