Qualitätsweine sind laut EU-Weingesetz immer an ein bestimmtes Gebiet gebunden, die Trauben müssen aus einem klar definierten Anbaugebiet stammen. Der Begriff Qualitätswein stellt einen Sammelbegriff dar und umfasst den QbA und QmP in Deutschland, Qualitäts- und Prädikats-Wein bzw. DAC in Österreich, DO und DOCa in Spanien, DOC und DOCG in Italien sowie VDQS und AOC in Frankreich.
Qualitätsweine stehen über dem Tafelwein und Landwein. Rund 90 Prozent der deutschen Produktion erreicht diese Stufe. Für einen Qualitätswein gelten in der EU folgende Vorschriften:
Alkohol-Gehalt: In der Regel muss dieser zumindest 8,5% vol betragen.
Chaptalisierung: Das Anreichern mit Zucker ist in den meisten Anbaugebieten um maximal 2,5% vol Alkohol-Gehalt erlaubt.
Entsäuerung und Säurezusatz: Ist grundsätzlich gestattet, allerdings nicht bei erfolgter Anreicherung.
Flüchtige Säuren: Gehalt von maximal 1,2 g/l.
Rebsorten: Nur von der EU zugelassene Qualitätswein-Rebsorten sind erlaubt.
Verschnitt: Mit Weinen von außerhalb der EU nicht gestattet.
Zusatzstoffe: Maximal-Mengen an zum Beispiel schwefeliger Säure, Bentonit etc.
Für die Herstellung von Qualitätswein wird die deutsche Rebfläche in 13 bestimmte Anbaugebiete für Qualitätswein mit insgesamt 39 Bereichen, 167 Großlagen und 2.658 Einzellagen unterteilt. Die Großlagen bieten vor allem im Lebensmittelhandel und im Export eine Orientierungsfunktion für den Verbraucher. Sie weisen keine unverwechselbaren Eigenschaften im Sinne eines Terroir auf.
|
Anbaugebiet |
Bereich |
Großlage |
Einzellage |
|
Ahr |
1 |
1 |
43 |
|
Baden |
9 |
15 |
315 |
|
Franken |
3 |
22 |
211 |
|
Hess. Bergstraße |
2 |
3 |
24 |
|
Mittelrhein |
2 |
11 |
111 |
|
Mosel-Saar-Ruwer |
6 |
20 |
507 |
|
Nahe |
1 |
7 |
312 |
|
Pfalz |
2 |
25 |
330 |
|
Rheingau |
1 |
11 |
120 |
|
Rheinhessen |
3 |
24 |
442 |
|
Saale-Unstrut |
2 |
4 |
20 |
|
Sachsen |
2 |
4 |
16 |
|
Württemberg |
6 |
20 |
207 |
Für die Erzeugung von Spitzenweinen bieten die Einzellagen die Grundlage. Im Unterschied zu anderen Weinbauländern wie Frankreich steht Deutschland mit der Klassifikation des Großen Gewächses erst am Anfang einer allgemein anerkannten Klassifikation der Weinbergslagen.
Der deutsche Qualitätswein gliedert sich in zwei Kategorien:
QbA: Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete
QmP: Qualitätswein mit Prädikat
Wein Tags: Weinlexikon
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Letzte Änderung des Artikels: 2007-10-27 21:33
Verfasser des Artikels: Christoph Tischler
Revision: 1.0
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