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ID #1533

Tafelwein

Der Tafelwein bildet die untere Stufe, der Qualitätswein die obere der beiden Weinkategorien in Europa. An den Tafelwein werden nur geringe Anforderungen gestellt. Die Trauben dürfen aus allen EU-Zonen stammen, es gibt keine Ertragsgrenzen. Das Mindest-Mostgewicht beträgt 50 Oechsle, der Mindest-Säuregehalt liegt bei 4,5 g/l, Chaptalisierung ist erlaubt, alle in der EU empfohlenen Rebsorten sind gestattet, Verschnitt zwischen Weinen aus allen EU-Ländern ist möglich, Jahrgang und Rebsorte müssen nicht auf dem Etikett erscheinen.

Der gehobene Tafelwein wird seit 1973 nach EU-Recht mit der Zwischen-Kategorie "Landwein" bezeichnet. Landweine müssen aus festgelegten Großregionen stammen, die Traubensorten sind vorgeschrieben und der Alkohol-Gehalt muss um 0,5 Prozent höher sein als beim Tafelwein.

Quelle. www.wein-abc.de 

Wein Tags: Weinlexikon

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Letzte Änderung des Artikels: 2007-10-27 22:14
Verfasser des Artikels: Christoph Tischler
Revision: 1.0

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